Vergütung des Vorstands

Entscheidungen über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern (einschließlich früherer Mitglieder des Vorstands sowie von Hinterbliebenen von Vorstandsmitgliedern) sind ebenso wie die regelmäßige Beratung und Überprüfung des Vergütungssystems Sache des Aufsichtsratsplenums, sollen jedoch durch die Erarbeitung von Vorschlägen vom Personalausschuss vorbereitet werden. Die vom Aufsichtsrat und vom Personalausschuss im Berichtsjahr behandelten Personalangelegenheiten und Vergütungsthemen werden im Bericht des Aufsichtsrats erläutert. Bericht des Aufsichtsrats

Die Vergütungsstruktur ist durch die Berücksichtigung von Vergütungskomponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage auch auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Der Aufsichtsrat kann nach seinem pflichtgemäßen Ermessen bei außerordentlichen Leistungen oder Erfolgen eines Vorstandsmitglieds über Sonderleistungen entscheiden.

Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand

Das geltende Vergütungssystem richtet die Vergütung des Vorstands durch entsprechende Zielsetzungen im Bereich der langfristigen variablen Vergütung am nachhaltigen Wachstum des Unternehmens aus. Gleichzeitig sind der Umsatz, das EBITDA vor Sondereffekten und das Trade Net Working Capital im Verhältnis zum Umsatz Zielkomponenten der kurzfristigen variablen Vergütung, um besser auf kurzfristige Entwicklungen reagieren zu können. Ebenso wurde bei der Gestaltung Wert darauf gelegt, dass überdurchschnittliche Leistungen umfassender honoriert werden, im Fall von unterdurchschnittlichen Leistungen gegebenenfalls keine variable Vergütung zur Auszahlung kommt.

Die Vergütungsstruktur sieht als Kernbestandteile neben erfolgsunabhängigen (fixen) Vergütungskomponenten erfolgsabhängige (variable) Vergütungskomponenten in Form eines Short-Term-Incentive-Programms (STI) sowie eines Long-Term-Incentive-Programms (LTI) vor. Dabei beträgt der durchschnittliche Anteil der fixen Vergütungsbestandteile an der gesamten Zielvergütung 37 %, der durchschnittliche Anteil der Vergütung aus dem STI 24 % und der Anteil der Vergütung aus dem LTI 39 %, wobei für diese Angaben beim STI und beim LTI jeweils von einer Zielerreichung von 100 % ausgegangen wird.

Vergütungsstruktur des Vorstands (Grafik)

Erfolgsunabhängige (fixe) Vergütungskomponenten

Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen eine feste Grundvergütung, Nebenleistungen und einen Beitrag zur Altersversorgung. Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zudem erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen in geringem Umfang, die sie, soweit ihnen aus der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil erwächst, jeweils nach den geltenden steuerlichen Regelungen individuell versteuern. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die private Nutzung des Dienstwagens, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungen, den Abschluss von und Beiträge zu Unfall- und D&O-Versicherungen sowie in geringem Umfang sonstige zur Erfüllung der Vorstandsaufgaben zweckmäßige Ausstattungen und Leistungen. Der Selbstbehalt der D&O-Versicherung entspricht gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG einer Höhe von 10 % des jeweiligen Schadens, beträgt jedoch maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.

Erfolgsabhängige (variable) Vergütungskomponenten

Kurzfristige variable Vergütung – Short-Term-Incentive-Programm (STI)

Als kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente knüpft das STI an die Entwicklung bestimmter quantitativer Zielgrößen an. In Übereinstimmung mit dem Steuerungssystem des Konzerns hat der Aufsichtsrat folgende Kennzahlen als Zielgrößen bestimmt:

  • Umsatz (die im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse unter Verwendung der im Budget zugrunde gelegten Wechselkurse)
  • EBITDA vor Sondereffekten (Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Sondereffekten unter Verwendung der im Budget zugrunde gelegten Wechselkurse)
  • Trade Net Working Capital (Summe von Roh- und Fertigwaren sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen Unternehmenssteuerung

Die Ziele für Umsatz und Trade Net Working Capital werden mit jeweils 30 % gewichtet. Das EBITDA vor Sondereffekten fließt mit einer Gewichtung von 40 % in die Zielerreichung des STI ein.

Im Rahmen der zukünftigen Ausrichtung auf das EBIT wird im Geschäftsjahr 2019 auch das Vorstandsvergütungssystem von EBITDA vor Sondereffekten auf EBIT umgestellt. Das neue Modell wird im Geschäftsjahr 2019 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Für den Jahresbonus eines Geschäftsjahres werden die zu erreichenden Ziele zu Beginn des Geschäftsjahres bis spätestens 31. März in einer Zielvereinbarung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Sämtliche Ziele können für das jeweilige Geschäftsjahr im Rahmen der Zielvereinbarung durch andere Unternehmensziele ersetzt oder in ihrer Gewichtung anders angesetzt werden. So kann nach Abschluss einer Leistungsperiode und bei Beginn der nächsten Leistungsperiode auf kurzfristige Entwicklungen reagiert werden. Der Aufsichtsrat hat damit die Möglichkeit, die Vergütung des Vorstands regelmäßig so auszurichten, dass sie sich unmittelbar an der Strategie des Unternehmens und dem Erfolg ihrer Umsetzung orientiert. Dabei soll zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Einvernehmen über die Ziele und ihre Gewichtung erzielt werden. Nur wenn dies nicht gelingt, entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.

Werden die vereinbarten Ziele im Durchschnitt vollständig erreicht, bekommt das jeweilige Vorstandsmitglied den vertraglich bestimmten Betrag zu 100 % ausgezahlt. Zielerreichungen, die über dem für das einzelne Ziel vereinbarten Maximalziel von 150 % bzw. unter dem Minimalziel von 75 % liegen, werden für die Durchschnittsberechnung nicht berücksichtigt. Erreicht die durchschnittliche Zielerreichung 150 % oder mehr, wird ein Höchstbetrag (Cap) von 150 % ausgezahlt. Liegt der durchschnittliche Grad der Zielerreichung dagegen unterhalb von 75 %, wird kein Jahresbonus ausgezahlt. Zwischen dem Mindestziel und dem Maximalziel wird die Zielerreichung jeweils durch lineare Interpolation ermittelt. Der Jahresbonus ist innerhalb einer Woche nach Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat zur Auszahlung fällig.

Im Falle der 100%igen Zielerreichung für das STI 2018 käme ein Betrag von insgesamt 1.915 TEUR zur Auszahlung (Mark Langer 650 TEUR, Bernd Hake 442 TEUR, Yves Müller 404 TEUR und Ingo Wilts 419 TEUR).

Der Grad der Zielerreichung für die einzelnen Zielkomponenten für das Geschäftsjahr 2018 ist in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst.

Zielerreichung Zielkomponenten STI

Zielkomponente

 

Zielgewichtung

 

Zielerreichung 2018

Umsatz

 

30 %

 

128 %

EBITDA vor Sondereffekten

 

40 %

 

98 %

Trade Net Working Capital im Verhältnis zum Umsatz

 

30 %

 

88 %

Summe

 

100 %

 

104 %

Für das Geschäftsjahr 2018 liegt der durchschnittliche Grad der Zielerreichung bei 104 % und damit über dem Minimalziel von 75 %. Somit erfolgt eine Auszahlung des Jahresbonus in Höhe von 1.991 TEUR (Mark Langer 676 TEUR, Bernd Hake 459 TEUR, Yves Müller 420 TEUR und Ingo Wilts 436 TEUR).

Langfristige variable Vergütung – Long-Term-Incentive-Programm (LTI)

Das LTI-Programm sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder bei Planbeginn bzw. bei Beginn ihrer Tätigkeit eine definierte Anzahl („Initial Grant“) von virtuellen Aktien („Tranchen“) erhalten. Der Initial Grant bestimmt sich nach der Höhe eines in dem jeweiligen Anstellungsvertrag oder durch Zusatzvereinbarung festgelegten Betrags („LTI-Budget“). Das LTI-Budget soll ungefähr dem festen jährlichen Grundgehalt entsprechen. Der Initial Grant errechnet sich, indem das LTI-Budget durch den Aktienkurs der letzten drei Monate vor dem Zeitpunkt der Gewährung des Initial Grant dividiert wird. Jede Tranche hat eine dreijährige Performancelaufzeit. An den Ablauf der Performancelaufzeit einer Tranche schließt sich eine einjährige Wartezeit an. Nach Ablauf der Performancelaufzeit wird die endgültige Anzahl der virtuellen Aktien („Final Grant“) in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Zielkomponenten ermittelt. Der endgültige Auszahlungsanspruch ergibt sich aus der Multiplikation des Final Grant mit dem Aktienkurs der Gesellschaft während der letzten drei Monate der Wartezeit.

Für die Tranche 2016 bis 2018, die Tranche 2017 bis 2019 und die Tranche 2018 bis 2020 hat der Aufsichtsrat die nachfolgenden Zielkomponenten festgelegt:

  • Aktienrendite der HUGO BOSS Aktie im Vergleich zum MSCI World Textiles, Apparel & Luxury Goods Performance Index (Relative Total Shareholder Return (RTSR))
  • Kapitalverzinsung (Return on Capital Employed (ROCE))
  • Mitarbeiterzufriedenheit
  • Leistung des Unternehmens im Bereich der Nachhaltigkeit

Die Zielkomponente Relative Total Shareholder Return bemisst sich an der Wertsteigerung des Unternehmens, bestehend aus Aktienkursentwicklung und fiktiv reinvestierten Dividenden, im Vergleich zum MSCI World Textiles, Apparel & Luxury Goods Performance Index. Die Kapitalverzinsung stellt auf die Entwicklung der Rentabilitätskennzahl ROCE (Return on Capital Employed) im Vergleich zum Budget ab. Der Grad der Mitarbeiterzufriedenheit wird im Rahmen einer jährlich durch ein unabhängiges Institut durchgeführten Mitarbeiterbefragung am „Employee Trust Index“ gemessen und mit den Top-100-Unternehmen Deutschlands verglichen. Die Nachhaltigkeitsleistung ermittelt sich durch das Abschneiden des Unternehmens im Dow Jones Sustainability Assessment, in dem die Nachhaltigkeitsleistung von börsennotierten Unternehmen durch einen Indexanbieter beurteilt wird. Auf der Grundlage dieser Beurteilung wird die Zusammensetzung der Dow Jones Sustainability Indizes (DJSI) definiert. Die Ziele für die Performancekriterien RTSR und ROCE fließen zu jeweils einem Drittel, die Ziele für Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeit zu jeweils einem Sechstel in das LTI-Programm ein.

Für jede Zielkomponente werden bestimmte Ziel-, Mindest- und Maximalwerte festgelegt, die für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs herangezogen werden. Die Ziele werden spätestens zum 31. März des ersten Jahres der Performancelaufzeit in einer Zielvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat festgelegt. Dabei soll zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Einvernehmen erzielt werden. Nur wenn dies nicht gelingt, entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.

Für Zwecke der Berechnung des Final Grant wird für jede Zielkomponente nur eine Zielerreichung von jeweils mindestens 50 % und höchstens 200 % berücksichtigt. An den Ablauf der Performancelaufzeit schließt sich eine einjährige Wartezeit an. Der Auszahlungsanspruch richtet sich nach dem Aktienkurs der Gesellschaft während der letzten drei Monate der Wartezeit und ist in seiner Höhe für jedes Vorstandsmitglied auf 250 % des individuellen LTI-Budgets beschränkt (Cap). Unter bestimmten Umständen (insbesondere bei Beendigung der Anstellungsverträge aus wichtigem Grund oder bei Niederlegung des Vorstandsmandats vor Ablauf der Laufzeit einer Tranche) können Ansprüche der Vorstandsmitglieder aus dem LTI-Programm verfallen.

Das individuelle LTI-Budget bezogen auf das Geschäftsjahr 2016 beträgt für Mark Langer 850 TEUR, für Bernd Hake 458 TEUR sowie für Ingo Wilts 206 TEUR. Das LTI-Budget der Herren Hake und Wilts ermittelt sich auf Basis des Beginns ihrer Vorstandstätigkeit im Jahr 2016 zeitanteilig.

Das individuelle LTI-Budget bezogen auf das Geschäftsjahr 2017 beträgt für Mark Langer 900 TEUR, für Bernd Hake 592 TEUR, für Yves Müller 54 TEUR und für Ingo Wilts 569 TEUR. Bei Yves Müller ermittelt sich das LTI-Budget zeitanteilig ab Beginn der Vorstandstätigkeit in 2017.

Das individuelle LTI-Budget bezogen auf das Geschäftsjahr 2018 beträgt für Mark Langer 900 TEUR, für Bernd Hake 683 TEUR, für Yves Müller 654 TEUR und für Ingo Wilts 638 TEUR.

Aktienbasierte Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2018

 

 

Mark Langer
Vorstandsvorsitzender

 

Bernd Hake
Mitglied des Vorstands

 

Yves Müller
Mitglied des Vorstands (seit 01.12.2017)

 

Ingo Wilts
Mitglied des Vorstands

 

Summe

Beizulegende Zeitwerte des Performance-Share-Plans (LTI 2018-2020) zum Zeitpunkt der Gewährung (in TEUR)

 

757

 

575

 

550

 

536

 

2.418

Anzahl virtueller Aktien zum Gewährungszeitpunkt (LTI 2018-2020)

 

12.467

 

9.466

 

9.062

 

8.831

 

39.826

Gesamtaufwand aktienbasierte Vergütung (in TEUR)

 

252

 

178

 

105

 

165

 

700

Rückstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.799

Aktienbasierte Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2017

 

 

Mark Langer
Vorstandsvorsitzender

 

Bernd Hake
Mitglied des Vorstands

 

Yves Müller
Mitglied des Vorstands (seit 01.12.2017)

 

Ingo Wilts
Mitglied des Vorstands

 

Summe

Beizulegende Zeitwerte des Performance-Share-Plans (LTI 2017-2019) zum Zeitpunkt der Gewährung (in TEUR)

 

876

 

576

 

49

 

553

 

2.054

Anzahl virtueller Aktien zum Gewährungszeitpunkt (LTI 2017-2019)

 

16.207

 

10.655

 

742

 

10.242

 

37.846

Gesamtaufwand aktienbasierte Vergütung (in TEUR)

 

415

 

265

 

1

 

223

 

904

Rückstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.099

Mehrjahresbonus

Als einziges Vorstandsmitglied hatte Mark Langer im Vorjahr noch einen Mehrjahresbonus für die Jahre 2015-2017, hierbei handelte es sich um die frühere langfristige variable Vergütung nach dem bis zum Ende des Geschäftsjahres 2015 geltenden Vergütungssystem.

Für den Mehrjahresbonus für das Geschäftsjahr 2015 ergab sich für den Dreijahreszeitraum 2015-2017 ein Zielerreichungsgrad von 3,45 % für das EBITDA vor Sondereffekten sowie 4,18 % für den Umsatz. Somit ergibt sich ein in der Gesamtvergütung des Geschäftsjahres 2017 enthaltener Auszahlungsbetrag von 46 TEUR, der sich auf Basis der kumulierten Zielerreichung von 7,63 % ermittelt. Dieser Betrag wurde im Geschäftsjahr 2018 ausbezahlt. Für das Geschäftsjahr 2018 bestehen keine Ansprüche auf einen Mehrjahresbonus gemäß der früheren Mehrjahresbonusregelung. Alle Ansprüche beziehen sich auf das aktuelle, seit dem 1. Januar 2016, geltende Vergütungssystem.

Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Alle aktiven Mitglieder des Vorstands haben einzelvertraglich geregelte Pensionszusagen erhalten, deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Dauer der Vorstandsbestellung als Prozentsatz der vertraglich vereinbarten rentenfähigen Bezüge bemisst. Als Basis für die Ermittlung der pensionsfähigen Bezüge ist das Grundgehalt gemäß Anstellungsvertrag definiert.

Für den Vorstandsvorsitzenden Mark Langer ist dies in Form einer leistungsorientierten Zusage erfolgt.

Den ab dem Geschäftsjahr 2016 bestellten Vorständen wurden beitragsorientierte Pensionszusagen gewährt. Diese Form der Pensionszusage findet auch bei zukünftigen Neuberufungen in den Vorstand Anwendung.

Bei der Konzeption der beitragsorientierten Versorgungsregelung für die neuen Vorstandsmitglieder wurde der Aufsichtsrat durch einen unabhängigen Vergütungsexperten begleitet.

Beitragsorientierte Pensionszusagen

Für ab dem Geschäftsjahr 2016 berufene Vorstandsmitglieder zahlt HUGO BOSS jährlich einen Versorgungsbeitrag in einen auf das Leben des Vorstandsmitglieds abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungsvertrag ein. Der Beitrag entspricht 40 % der pensionsfähigen Bezüge, deren Ermittlungsbasis das Grundgehalt gemäß Anstellungsvertrag ist.

Die Höhe der Altersleistung entspricht dabei dem über die individuelle Rückdeckungsversicherung angesparten Betrag. Dieser ergibt sich aus den gesamten jährlich abgeführten Versorgungsbeträgen zuzüglich einer jährlichen Verzinsung in Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungstarif. Ein Anspruch auf Altersleistung entsteht mit oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze von 65 Jahren oder für den Fall, dass das Vorstandsmitglied vor Erreichen der Altersgrenze aufgrund Krankheit oder Unfall dauernd arbeitsunfähig geworden ist und aus dem Unternehmen ausscheidet. Im Todesfall des Vorstandsmitglieds haben dessen Ehegatte bzw. sein nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner und die Waisen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Scheidet das Vorstandsmitglied vor Eintritt des Pensionsfalls aus dem Unternehmen aus, bleiben die Anwartschaften auf Versorgungsleistungen bei einer versorgungsfähigen Dienstzeit von mehr als drei Jahren erhalten. Die Höhe der Anwartschaften entspricht bei Ausscheiden vor Erreichen der festen Altersgrenze den Leistungen aus der zum Zeitpunkt des Ausscheidens beitragsfrei gestellten Rückdeckungsversicherung.

Laufende Rentenzahlungen werden jährlich um mindestens 1 % angepasst.

Leistungsorientierte Pensionszusagen für den Vorstandsvorsitzenden Mark Langer

Für den Vorstandsvorsitzenden Mark Langer besteht eine Pensionszusage durch die Gesellschaft in Form einer leistungsorientierten Pensionszusage. Die Höhe des späteren Ruhegelds ist dabei auf 60 % der rentenfähigen Bezüge begrenzt. Ruhegelder werden gezahlt, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze von 60 Jahren endet oder der Vorstandsvorsitzende vor Erreichen der Altersgrenze aufgrund Krankheit oder Unfall dauernd arbeitsunfähig geworden ist und aus dem Unternehmen ausscheidet. Zudem wird im Falle des Todes des Vorstandsvorsitzenden ein Ruhegeld in Form einer Witwen- und Waisenrente an die Hinterbliebenen gezahlt.

Scheidet der Vorstandsvorsitzende vor Eintritt des Pensionsfalls aus dem Unternehmen aus, ist die Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft auf Versorgungsleistung entsprechend den gesetzlichen Regelungen vereinbart. Eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene zeitanteilige Kürzung des Pensionsanspruchs unterbleibt jedoch.

Laufende Rentenzahlungen werden jährlich um mindestens 1 % angepasst.

Zusatzversorgung

Darüber hinaus bietet der HUGO BOSS Konzern den Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit, durch Gehaltsumwandlungen zusätzliche Versorgungsbezüge zu erwerben („Deferred-Compensation-Vereinbarungen“). Diese Zusatzversorgung kann in Form von Ruhestandsbezügen, wahlweise in Form von Berufsunfähigkeitsbezügen und/oder Hinterbliebenenbezügen und/oder in Form einer Kapitalleistung im Todesfall, gewährt werden. Die Versorgungsbezüge werden als monatliche Rente gezahlt, wobei Hinterbliebenenbezüge auch als Einmalkapital gewährt werden können. Die Beiträge aus Gehaltsumwandlungen sind in der Angabe der Gesamtbezüge enthalten. Rückstellungen und Planvermögen werden in gleicher Höhe angesetzt.

Versorgungszusagen (in TEUR)

 

 

Mark Langer
Vorstandsvorsitzender

 

Bernd Hake
Mitglied des Vorstands

 

Yves Müller
Mitglied des Vorstands
(seit 01.12.2017)

 

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

Dienstzeitaufwand nach IFRS

 

572

 

584

 

240

 

240

 

260

 

260

Pensionsrückstellung nach IFRS

 

3.814

 

3.935

 

0

 

0

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ingo Wilts
Mitglied des Vorstands

 

Summe

 

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

Dienstzeitaufwand nach IFRS

 

280

 

260

 

1.352

 

1.344

Pensionsrückstellung nach IFRS

 

0

 

0

 

3.814

 

3.935

Leistungen im Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags (ohne dass ein wichtiger Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft vorliegt) erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Gesamtbezüge (einschließlich Nebenleistungen) für die Dauer der ursprünglichen Restlaufzeit, höchstens jedoch für die Dauer von 15 Monaten, gerechnet ab Beendigung des Anstellungsvertrages (Abfindungs-Cap). Die Höhe der Gesamtbezüge bestimmt sich für diese Zwecke nach der Gesamtvergütung, die für das letzte volle Geschäftsjahr bezogen wurde, und ggf. nach der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags aus einem von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund sehen die Anstellungsverträge keine Abfindungszahlung vor. Für den Fall der regulären Beendigung enthalten die Dienstverträge – mit Ausnahme von Pensionsregelungen – keine Regelungen.

Die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern enthalten jeweils eine Bestimmung, die dem jeweiligen Vorstandsmitglied bei einem „Change of Control“ (Erwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte an der HUGO BOSS AG) ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt und für den Fall, dass es zu einer Kündigung kommt, eine Abfindungszahlung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Höhe der Abfindung entspricht grundsätzlich der für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages zu entrichtenden Abfindung und unterliegt demselben Abfindungs-Cap. Im Übrigen bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern.

Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 nach DRS 17

Gesamtvergütung (in TEUR)

 

 

Mark Langer
Vorstandsvorsitzender

 

Bernd Hake
Mitglied des Vorstands

 

Yves Müller
Mitglied des Vorstands
(seit 01.12.2017)

 

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

Grundvergütung

 

850

 

850

 

642

 

550

 

650

 

54

Nebenleistungen

 

29

 

30

 

15

 

12

 

22

 

3

Summe

 

879

 

880

 

657

 

562

 

672

 

57

Sondervergütung

 

0

 

200

 

0

 

140

 

0

 

0

STI

 

676

 

720

 

459

 

443

 

420

 

37

Mehrjährige variable Vergütung

 

757

 

922

 

575

 

576

 

550

 

49

Davon LTI 2018-2020

 

757

 

0

 

575

 

0

 

550

 

0

Davon LTI 2017-2019

 

0

 

876

 

0

 

576

 

0

 

49

Davon Mehrjahresbonus 2015-2017

 

0

 

46

 

0

 

0

 

0

 

0

Gesamtvergütung

 

2.312

 

2.722

 

1.691

 

1.721

 

1.642

 

143

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ingo Wilts
Mitglied des Vorstands

 

Gesamtvergütung

 

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

Grundvergütung

 

669

 

650

 

2.811

 

2.104

Nebenleistungen

 

13

 

78

 

79

 

123

Summe

 

682

 

728

 

2.890

 

2.227

Sondervergütung

 

0

 

0

 

0

 

340

STI

 

436

 

464

 

1.991

 

1.664

Mehrjährige variable Vergütung

 

536

 

553

 

2.418

 

2.100

Davon LTI 2018-2020

 

536

 

0

 

2.418

 

0

Davon LTI 2017-2019

 

0

 

553

 

0

 

2.054

Davon Mehrjahresbonus 2015-2017

 

0

 

0

 

0

 

46

Gesamtvergütung

 

1.654

 

1.745

 

7.299

 

6.331

Gewährte Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2018 nach DCGK

Gewährte Zuwendungen (in TEUR)

 

 

Mark Langer
Vorstandsvorsitzender

 

Bernd Hake
Mitglied des Vorstands

 

 

2018

 

2018 (Min)

 

2018 (Max)

 

2017

 

2018

 

2018 (Min)

 

2018 (Max)

 

2017

Festvergütung

 

850

 

850

 

850

 

850

 

642

 

642

 

642

 

550

Nebenleistungen

 

29

 

29

 

29

 

30

 

15

 

15

 

15

 

12

Summe

 

879

 

879

 

879

 

880

 

657

 

657

 

657

 

562

Sondervergütung

 

0

 

0

 

0

 

200

 

0

 

0

 

0

 

140

Einjährige Vergütung (STI)

 

676

 

0

 

975

 

720

 

459

 

0

 

663

 

443

Mehrjährige variable Vergütung

 

757

 

0

 

2.250

 

922

 

575

 

0

 

1.708

 

576

Davon LTI 2018-2020

 

757

 

0

 

2.250

 

0

 

575

 

0

 

1.708

 

0

Davon LTI 2017-2019

 

0

 

0

 

0

 

876

 

0

 

0

 

0

 

576

Davon Mehrjahresbonus 2015-2017

 

0

 

0

 

0

 

46

 

0

 

0

 

0

 

0

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Summe

 

2.312

 

879

 

4.104

 

2.722

 

1.691

 

657

 

3.028

 

1.721

Versorgungsaufwand

 

572

 

572

 

572

 

584

 

240

 

240

 

240

 

240

Gesamtvergütung

 

2.884

 

1.451

 

4.676

 

3.306

 

1.931

 

897

 

3.268

 

1.961

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Yves Müller
Mitglied des Vorstands
(seit 01.12.2017)

 

Ingo Wilts
Mitglied des Vorstands

 

 

2018

 

2018 (Min)

 

2018 (Max)

 

2017

 

2018

 

2018 (Min)

 

2018 (Max)

 

2017

Festvergütung

 

650

 

650

 

650

 

54

 

669

 

669

 

669

 

650

Nebenleistungen

 

22

 

22

 

22

 

3

 

13

 

13

 

13

 

78

Summe

 

672

 

672

 

672

 

57

 

682

 

682

 

682

 

728

Sondervergütung

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Einjährige Vergütung (STI)

 

420

 

0

 

606

 

37

 

436

 

0

 

628

 

464

Mehrjährige variable Vergütung

 

550

 

0

 

1.635

 

49

 

536

 

0

 

1.594

 

553

Davon LTI 2018-2020

 

550

 

0

 

1.635

 

0

 

536

 

0

 

1.594

 

0

Davon LTI 2017-2019

 

0

 

0

 

0

 

49

 

0

 

0

 

0

 

553

Davon Mehrjahresbonus 2015-2017

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Summe

 

1.642

 

672

 

2.913

 

143

 

1.654

 

682

 

2.904

 

1.745

Versorgungsaufwand

 

260

 

260

 

260

 

260

 

280

 

280

 

280

 

260

Gesamtvergütung

 

1.902

 

932

 

3.173

 

403

 

1.934

 

962

 

3.184

 

2.005

Zufluss für das Geschäftsjahr 2018 nach DCGK

Zufluss (in TEUR)

 

 

Mark Langer
Vorstandsvorsitzender

 

Bernd Hake
Mitglied des Vorstands

 

Yves Müller
Mitglied des Vorstands
(seit 01.12.2017)

 

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

Festvergütung

 

850

 

850

 

642

 

550

 

650

 

54

Nebenleistungen

 

29

 

30

 

15

 

12

 

22

 

3

Summe

 

879

 

880

 

657

 

562

 

672

 

57

Sondervergütung

 

0

 

200

 

0

 

140

 

0

 

0

Einjährige variable Vergütung (STI)

 

676

 

720

 

459

 

443

 

420

 

37

Mehrjährige variable Vergütung

 

0

 

46

 

0

 

0

 

0

 

0

Davon LTI 2018-2020

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Davon LTI 2017-2019

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Davon LTI 2016-2018

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Davon Mehrjahresbonus 2015-2017

 

0

 

46

 

0

 

0

 

0

 

0

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Summe

 

1.555

 

1.846

 

1.116

 

1.145

 

1.092

 

94

Versorgungsaufwand

 

572

 

584

 

240

 

240

 

260

 

260

Gesamtvergütung

 

2.127

 

2.430

 

1.356

 

1.385

 

1.352

 

354

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ingo Wilts
Mitglied des Vorstands

 

Gesamtsumme

 

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

Festvergütung

 

669

 

650

 

2.811

 

2.104

Nebenleistungen

 

13

 

78

 

79

 

123

Summe

 

682

 

728

 

2.890

 

2.227

Sondervergütung

 

0

 

0

 

0

 

340

Einjährige variable Vergütung (STI)

 

436

 

464

 

1.991

 

1.664

Mehrjährige variable Vergütung

 

0

 

0

 

0

 

46

Davon LTI 2018-2020

 

0

 

0

 

0

 

0

Davon LTI 2017-2019

 

0

 

0

 

0

 

0

Davon LTI 2016-2018

 

0

 

0

 

0

 

0

Davon Mehrjahresbonus 2015-2017

 

0

 

0

 

0

 

46

Sonstiges

 

0

 

0

 

0

 

0

Summe

 

1.118

 

1.192

 

4.881

 

4.277

Versorgungsaufwand

 

280

 

260

 

1.352

 

1.344

Gesamtvergütung

 

1.398

 

1.452

 

6.233

 

5.621

Sonstige Vergütungsbestandteile

Zum 31. Dezember 2018 sind keine Vorauszahlungen an den Vorstand geleistet worden.

Gesamtvergütung der ehemaligen Mitglieder des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2018 sind keine Vorstandsmitglieder ausgeschieden, sodass keine Bonus- oder Abfindungszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder geleistet wurden.